Eine große Herausforderung an die Logistik ist der Warenumschlag von immer mehr Waren die in möglichst kurzer Zeit an den Kunden geliefert werden,
was insbesondere in dieser Zeit mit der Zunahme im Geschäft der Online- Anbieter zu erkennen ist.
Waren werden hergestellt, ein- und ausgelagert, kommissioniert, verladen und transportiert. Es wird also viel Material bewegt.
An dieser Stelle kommt eine Vielzahl der Flurförderzeuge, meist Gabelstapler zum Einsatz, die durch ihre allgemeine und spezielle Bauweise
als mobiles Arbeitsmittel die Arbeit in den Betrieben erleichtern.
Um die größtmögliche Sicherheit bei der Bedienung eines Gabelstaplers zu gewährleisten, erfordert es einen gut ausgebildeten und umsichtig handelnden Bediener.
Die Sicherheit bei der Bedienung eines Gabelstaplers leidet häufig unter den Faktoren Mensch, Zeit sowie durch die Zunahme weiterer vielseitiger belastender Einflüsse.
Die Auswertungen der jährlichen Unfallstatistiken der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beweisen dies.
Um die Sicherheit positiv zu beeinflussen, hilft eine gute und praxisorientierte Ausbildung und Schulung der Bediener für Gabelstapler.
Unser Ziel ist es, Ihnen Technik, Einsatz und Gefahrenquellen des Gabelstaplers ausführlich zu erklären um Sie im Umgang mit dem Stapler für die möglichen täglichen Aufgaben vorzubereiten, denn eine gute Ausbildung ist Ihre Sicherheit.
Warum eine Ausbildung?
Die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) ist der Dachverband der sich aus vielen Berufsgenossenschaften zusammensetzt. Die DGUV und ihre Berufsgenossenschaften haben zur Unfallvermeidung berufsgenossenschaftliche Regeln und Grundsätze der Prävention erlassen. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gelten für Unternehmer und Versicherte. Unter anderem gehört es zu den Grundpflichten eines Unternehmers alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirkungsvolle Erste Hilfe Vorsorge zu treffen.
Daraus lässt sich die „Unterweisung der Versicherten“ (§4 UVV, Grundsätze der Prävention) ableiten, in der steht das der Unternehmer für die verständliche Unterweisung (Ausbildung) der Mitarbeiter an den Arbeitsgeräten (Flurförderzeuge/Stapler) zuständig ist.
Mit dieser nicht ganz einfachen Aufgabe wollen wir die Unternehmen nicht alleine lassen und bringen die Mitarbeiter vor Ort auf den aktuellsten Stand. Sowohl in der Erstausbildung als auch bei der jährlichen Unterweisung.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung
Mindestalter 18 Jahre:
Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsichtführende und die Dauer der Ausbildung – in der Regel nicht mehr als drei Monate – schriftlich festgelegt sein.
Körperliche Eignung
Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit.
Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ wichtige Anhaltspunkte.
Geistige und charakterliche Eignung
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
- das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
- die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
- die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.
Stufe 1: Allgemeine Ausbildung |
theoretischer Teil:
Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen), Gerätetechnik (z.B. Standsicherheit, Antriebsarten)
praktischer Teil:
Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten Gebrauch von üblichen Anbaugeräten
Stufe 2: Zusatzausbildung
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, z.B. Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler. Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte.
Danach folgt die Abschlussprüfung.
Stufe 3: Betriebliche Ausbildung
gerätebezogener Teil:
betrifft die im Betrieb vorhandenen Flurförderzeuge und Anbaugeräte
verhaltensbezogener Teil:
betrifft die Betriebsanweisung nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift
„Flurförderzeuge“ (BGV D27)
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 „Zusatzausbildung“ und Stufe 3 „Betriebliche Ausbildung“ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.
Je nach Erfahrung der Teilnehmer (mindestens 40 Stunden mit dem Gerät gearbeitet) können sich die Ausbildungszeiten verkürzen.
Nach §12 ArbSchG ist jährlich eine Unterweisung durchzuführen.
Diese kann in einem halben Tag sichergestellt werden und besteht nur aus
einem theoretischen Teil, welcher die Wiederholung der Sicherheitsbestimmungen und mögliche Änderungen der Grundlagen der DGUV beinhaltet.
!!!Hier besteht eine Dokumentationspflicht!!!